Mit dem Audit am 15.03.2021 haben wir die hohen Anforderungen des Verfahrens nach QReha 2.0 erfüllt. Das Qualitätsmanagementverfahren ist von allen Leistungsträgern und der Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante Rehabilitation (BAR) anerkannt. Damit erüllen wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen nach § 37 Abs. 3 SGB IX, sondern liegen mit dem Umfang dieses Zertifizierungsverfahren noch darüber. Gern können Sie hier das Zertifikat einsehen.
Das Zertifikat ist somit eine Auszeichnung für die hohe Qualität unserer Einrichtung und eine Bestätigung der Werte unseres Leitbildes.
Ihr TEAM vom ARZ St. Elisabeth Leipzig