Grundsätzlich gilt
Die ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen müssen vom zuständigen Leistungsträger im Vorfeld genehmigt werden. Dabei werden die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, die Zuständigkeit des Leistungsträgers und die medizinische Notwendigkeit (Indikation) geprüft. Dieser Verwaltungsvorgang wird allerdings unterschiedlich gehandhabt. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie u. a. bei der Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, Ihrem behandelnden Arzt, dem Krankenhaussozialdienst (nur bei Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt oder Operation) oder unseren Mitarbeitern des Reha-Service.
Unser Rehabilitationsangebot über die Gesetzliche Rentenversicherung
DRV MD, DRV Bund, DRV KBS
Wir kooperieren mit allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, darunter die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Knappschaft-Bahn-See.
Das ARZ St. Elisabeth Leipzig bietet Rehabilitanden, für die die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, das komplette Spektrum der ganztägig ambulanten orthopädischen Rehabilitation (muskuloskelettal) sowie der Anschlussrehabilitation (AHB). Ergänzt wird das Angebot durch die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR®), die gezielt den Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützt. Nähere Informationen zu der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation finden Sie hier.
Inhalte der Rehabilitation
Ihr Rehaprogramm wird von einem multiprofessionellen Team begleitet, das individuell auf Ihre Bedürfnisse eingeht.
Zu den zentralen Bestandteilen gehören:
- Ärztliche fachspezifische Betreuung
- Physiotherapie und physikalische Therapie
- Medizinische Trainingstherapie
- Ergotherapie
- Sozialberatung
- Psychologische Beratung
- Ernährungsberatung
- Reha-Pflege
Dauer und Umfang
- 6 Stunden pro Tag (inkl. gemeinsamer Mahlzeit)
- 5 Tage pro Woche
- Über einen Zeitraum von 3 Wochen
- Verlängerung bei medizinischer Notwendigkeit möglich
Bewilligung Ihrer Reha
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen müssen vor Beginn vom zuständigen Leistungsträger genehmigt werden. Dabei prüft dieser die gesetzlichen Voraussetzungen, die Zuständigkeit sowie die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme.
Die Antragsverfahren können je nach Träger unterschiedlich sein. Antragsunterlagen und weiterführende Informationen erhalten Sie bei:
- Dem jeweiligen Leistungsträger (Rentenversicherungsträger, Krankenversicherung usw.)
- Ihrem behandelnden Arzt
- Dem Krankenhaussozialdienst (bei einer Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt oder Operation)
- oder direkt bei unserem Rehaservice

